Kircheneintritt und Umgemeindung

Du fühlst Dich in unserer Gemeinschaft wohl und möchtest zu unserer Kirchengemeinde dazu gehören?

Da gibt es zwei Möglichkeiten:

1. die Umgemeindung, wenn Du einer anderen evangelischen Kirchengemeinde angehörst oder

2. den Kircheneintritt, wenn Du in der Vergangenheit einmal ausgetreten bist oder die Konfession wechseln möchtest. Bitte bedenke: Katholische Christen müssen dazu vorher beim Amtsgericht oder einem Notar den Austritt aus der röm.-kath. Kirche erklären, erst dann kann eine Aufnahme erfolgen.


Gib einfach das entsprechende ausgefüllte Formular bei uns ab:


Die Formulare findest Du hier in unserem Downloadbereich


Bei Fragen steht Dir unsere Pfarrerin Kristina Ziegenbalg gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Dich!